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Wiederaufnahme der Sitzungen des Gemeinderates

2020, Artikel im Amtsblatt

Wiederaufnahme der Sitzungen des Gemeinderates

Admina 10. Mai 2020

Am Mittwoch 29. April 2020 hat der Gemeinderat zum ersten Mal wieder öffentlich unter Wahrung der Verhaltensregeln bezüglich der geltenden Verordnung zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus nach einer mehrwöchigen Pause getagt. Entsprechend lang war auch die Liste der Tagesordnung.

Mehrheitlich hat der Gemeinderat dem Satzungsbeschluss zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Nahversorgungszentrum Talstraße“ zugestimmt. Wir unterstützten das Projekt, weil durch die Vergrößerung der Verkaufsfläche das Kaufangebotes verbessert wird und damit mehr Kaufkraft in Waldbronn verbleibt. Wir versprechen uns auch eine Aufwertung der neuen Ortsmitte und eine Belebung des jetzigen Rathausmarktes.

Mit den aufgesetzten Wohnblöcken wird dringend benötigter und mit einem 20%igen Anteil auch sozialgeförderter Wohnraum geschaffen.  Dabei begrüßen wir, dass hierzu keine zusätzliche Fläche verbraucht wird und dass aus ökologischer Sicht eine Begrünung der gesamten Dach- und Abstandsflächen vorgesehen wird, was auch eine gewisse Entsiegelung überbauter Flächen für Niederschläge bewirkt.

Der Gemeinderat hat zu Beginn des Projekts klare Vorgaben zur Größe des Baukörpers festgelegt, die dann im Laufe der Entwicklung zum Teil überschritten wurden. Zurecht hatten der Gemeinderat und besorgte Bürger*innen Einwände dagegen vorgebracht. Unter Einbeziehung des Gemeinderates konnten diese in konstruktiven Beratungen weitgehend ausgeräumt werden.

Zum Thema Feuerwehr ging es gleich um drei Punkte auf der Tagesordnung. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für das neue gemeinsame Feuerwehrgerätehaus ist man ein Stück weitergekommen. Von dem Ingenieurbüro für Brandschutz und Gefahrenabwehr (IBG) wurde das Ergebnis einer Untersuchung für 7 vorgeschlagene Standorte hinsichtlich der Erreichbarkeit durch die Feuerwehrkräfte und die Abdeckung des Gemeindegebietes im Gefahrenfall innerhalb einer gesetzlich geregelten Ausrückzeit für jeden Standortvorschlag vorgelegt.

Von den 7 Standorten wurden nun in einem ersten Schritt 4 Standorte ausgeschlossen und die verbleibenden 4 Standorte werden in einem zweiten Schritt nach vom Gemeinderat festgelegten Kriterien bewertet. Die weiter verfolgten Standorte sind: Fleckenhöhe, Festhalle, Bereich Freibad und Friedhof Reichenbach.

Nach dem vorliegenden Bedarfsplan der Feuerwehr Waldbronn und den gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde verpflichtet ein Drehleiterfahrzeug anzuschaffen. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Ausschreibung für die Beschaffung vorbereitet und beauftragt. Der Gemeinderat hat nun über die Vergabe und über eine Anzahlung in Höhe von 210.000 € zu entscheiden. Im Zusammenhang mit der vorübergehenden Unterstellung des Fahrzeuges wurde über die Anmietung auf dem Grundstück angrenzend an den Bau-/Wertstoffhof beraten. Die Feuerwehr könnte die Halle nutzen, um Lagerfläche für Material und Stellplatz für überzählige Fahrzeuge zu bereit zu stellen, damit das Drehleiterfahrzeug in der Halle der Reichenbacher Feuerwehr untergebracht werden kann.

Mit der Anmietung der besagten Halle ergibt sich auch die Möglichkeit die Situation des gegenwärtigen Wertstoffhofes zu entschärfen. Mit übersehbaren Maßnahmen ließe sich die Anlieferung und Abgabe von Wertstoffen in einer sogenannten Drive-In-Lösung realisieren.

Text: Hubert Kuderer

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