„Junge Familien brauchen heute flexible, bedarfsorientierte Angebote, um sich den stetig verändernden beruflichen Anforderungen anpassen zu können. Wir sollten jungen Familien Betreuungsformen anbieten, damit sie Beruf und Familie gut bewältigen können. Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen müssen daher mehr Mittel eingeplant werden.“
Entsprechend unserer Zielsetzung setzen wir uns für eine verlässliche und vielfältige Betreuung ein. Waldkindergartenkonzept, offene und geschlossene Gruppenkonzepte, kirchliche, private und gemeindeeigene Eirichtungen, unterschiedliche Betreuungsangebot alle diese Maßnahmen ermöglichen es den Familien bedarfsgerechte Angebote zu finden.
Der oben genannten Grundsatz setzt natürlich auch eine entsprechende Finanzierung voraus. Nach der jüngsten Gebührenerhöhung im September 2024 haben wir einen Eigenanteil von 17.5% d.h. 82,5% der Kinderbetreuungskosten trägt die Solidargemeinschaft. Angesichts unserer vielfältigen staatlichen Leistungen ist es immer eine grundsätzliche Frage, wieviel Eigenanteil und letztendlich auch Eigenverantwortung hat der einzelne zu tragen und wo springt die Solidargemeinschaft ein bzw. was ist auch sozial gerecht. Eine Frage, die es in vielen Teilen unseres öffentlichen Lebens zu beantworten gilt.
Klar ist jedoch auch, dass unabhängig von diesen grundsätzlichen Fragen die Kinderbetreuungsgebühren von den Eltern noch getragen werden müssen. Hier sehen wir tatsächlich eine Grenze erreicht und stehen daher weiteren Erhöhungen kritisch gegeben über.
Neben der Einnahmenseite ist für uns auch die Ausgabenseite wichtig. Nach einer jahrelangen Diskussion im Gemeinderat ist es uns gelungen die Gewichtung der Kosten bei der Vergabe auf 50% zu erhöhen. Dies hat bei der jüngsten Vergabe (Kita Etzenrot) zu einer jährlichen Kosteneinsparung von 200.000 Euro bzw. bei der Laufzeit von 5 Jahren zu einer gesamten Kosteneinsparung von 1 Mio. Euro geführt. Anzumerken ist, dass die Kosteneinsparung nicht im pädagogischen Bereich stattfindet (hier ist der Betreuungsschlüssel sowie die Vergütung des pädagogischen Personals klar geregelt) sondern „nur“ im Verwaltungsbereich des entsprechenden Anbieters. Daher wirkt unsers Erachtens auch diese Maßnahmen weiteren Gebührenerhöhungen entgegen.