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Leinenpflicht für Hunde im Außenbereich

2019, Artikel im Amtsblatt

Leinenpflicht für Hunde im Außenbereich

Admina 17. Dezember 2019

Um etwaige maßgebliche Entscheidungen treffen zu können, ist es notwendig, Fakten als Entscheidungsgrundlage zu haben. In diesem Fall wären dies die tatsächlichen Fallzahlen von Beißvorfällen und Wildriss in Waldbronn, zumindest von den letzten drei Jahren im Vergleich.
Es stimmt vielleicht, dass es einen Gassi-Gehen-Tourismus auf unserer Gemarkung gibt, aber den gibt es nicht nur in hier. Waldbronner Hundehalter machen auch nicht an der Gemarkungsgrenze kehrt, und sie suchen je nach Lust und Laune auch Abwechslung auf fremden Wiesen und in fremden Wäldern. Warum auch nicht. Ein einseitiger Tourismus zu uns wäre ja nur dadurch zu erklären, dass bei uns die Regelungen lockerer sind als in den Nachbargemeinden. Das wäre eindeutig zu klären und gegebenenfalls anzugleichen.

Ansonsten wissen wir ja alle, dass nicht die Hunde, sondern deren Frauchen und Herrchen alle Verantwortung tragen. Die einen mehr, die anderen weniger.  Verantwortungslose Menschen wird es immer und überall geben. Bei diesen Menschen erreichen wir weniger mit neuen Verhaltensregeln, als durch höhere Bußgelder. Allerdingst nur, wenn der Halter ermittelt werden kann, und leider erst nach dem Biss.

Text: Ruth Csernalabics

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