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Der AUT tagte wieder nach der Sommerpause

2022

Admina 21. September 2022

Nach der Sommerpause hat der Gemeinderat seine Arbeit wieder aufgenommen. Am vergangenen Mittwoch tagte der AUT des Gemeinderates erstmals wieder im Kurhaus. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Vergabe einer Hochdruckspülung und TV-Inspektion der Kanalisation im Ortsteil Etzenrot. Von Zeit zu Zeit muss der Zustand der Kanalisation inspiziert werden. Dabei werden die Abflussrohre mit einem Hochdruckreiniger gespült und mit der Kamera befahren, um diese auf Schäden zu untersuchen.

Ein anderes Thema war die Sanierung des in die Jahre gekommenen Belages des Bolzplatzes/Kleinspielfeld im Bereich des TSV Stadions. Von den vorgestellten Varianten hat sich der Ausschuss für Umwelt und Technik für eine Erneuerung des Kunststoffbelages zum Preis von ca. 65.000 € entschieden. Man war sich darüber einig, dass der Unterbau noch intakt sei und nur an wenigen Stellen überarbeitet werden muss. Zusätzlich sollen Basketballkörbe installiert werden, um nach dem Wegfall der Spielgeräte an der Albert-Schweitzer-Schule Abhilfe zu schaffen. Die Mitglieder des AUT waren sich einig, dass für die Jugendlichen geeignete Sportangebote notwendig sind.

Zur Diskussion gestellt wurde auch das weitere Vorgehen der sich im schlechten Zustand befindlichen Treppenanlage Leopoldstraße-Waldstraße. Wir waren der Meinung, dass bevor ein Beschluss über eine Sanierung herbeigeführt werden kann, geklärt werden sollte in welcher Häufigkeit diese Anlage genutzt wird und was eine Sanierung kosten würde. Somit wurde die Verwaltung beauftragt die entsprechenden Informationen aufzubereiten. Dabei sollte auch die Wasserführung bei Starkregen berücksichtigt werden.

Ein stark diskutiertes Thema war ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carport und Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 3049 in Busenbach, Brucknerweg 6. Im Wesentlichen ging es um eine Befreiung der Überschreitung von der zulässigen Geschossflächenzahl. Innerhalb des Geltungsbereiches des schon älteren Bebauungsplanes gibt es zahlreiche vergleichbare Fälle von solchen Befreiungen, so dass im Sinne der Gleichbehandlung aus unserer Sicht eine Zurückweisung des vorliegenden Antrags rechtlich nicht zu halten wäre. Konkret geht es darum, dass das geplante Gebäude bei etwa gleicher Grundfläche etwas höher gebaut werden soll. Damit wird ermöglicht, dass statt 3 Wohneinheiten weitere 3 Wohneinheiten entstehen können. Die erforderlichen Stellplätze sollen im hinteren Teil des Grundstückes als Carports bzw. Stellplätze angelegt werden. Die Argumente der Gegner dieses Bauvorhabens verweisen auf die zusätzliche Versiegelung, Wegfall von Grünflächen und Auswirkungen bei Starkregen. Dem kann man entgegenhalten, dass es nicht nur um umwelt- und klimarelevante Gesichtspunkte geht, sondern dass es auch um die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum geht. Mit dem Neubau verändert sich nichts an der Grundfläche des geplanten Gebäudes und man die Auswirkungen der Versiegelung durch Begrünen des Carports bzw. wasserdurchlässige Beläge auf den Stellplätzen und Zufahrten insgesamt geringhalten. Mit dem Einbau einer entsprechenden Zisterne kann man auch dem Starkregen Herr werden. Hier wird entgegengehalten, dass man dies dem Bauherrn nicht vorschreiben kann. Wir meinen aber, dass man in Gesprächen solche Anliegen im gegenseitigen Einvernehmen klären kann. Wie gesagt, wir sehen auch den Bedarf an Wohnraum. Unter diesem Gesichtspunkt sind uns solche Lösungen im Innenbereichlieber als alteratives Bauen auf der grünen Wiese.

Text: Hubert Kuderer, Fraktionsvorsitzender

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