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Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt

2021

Admina 10. Juli 2021

In der Sitzung am 30.06.2021 hat der Gemeinderat die formale Zulassung des „Bürgerbegehrens für den Erhalt des Freibads in seiner jetzigen Größe“ beschlossen und den Weg für einen Bürgerentscheid frei gemacht. Damit endscheiden nun die Bürgerinnen und Bürger darüber, ob das Feuerwehrhaus am Standort Freibad errichtet wird oder eben nicht, indem der Beschluss vom 03.03.2021 zurückgenommen wird.

Zuvor haben die Initiatoren ihr Recht wahrgenommen, ihre Anliegen und die Argumente persönlich vorzutragen. Aus dem Vortrag ging hervor, dass 1417 Waldbronner Bürgermit Ihrer Unterschrift ihre Meinung gegen den Standort Freibad sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hatten.

Dieses Ergebnis ist fast doppelt so hoch wie das geforderte Quorum und ist eine kraftvolle Antwort der Bürger auf den Ratsbeschluss vom 3. März 2021!  Neben den sachlichen Argumenten gegen den Standort war es vorrangig die Art und Weise, wie dieser Beschluss des Gemeinderates zustande kam. Für die Bürgerschaft ist es nicht nachvollziehbar, dass die CDU ihrem eigenen und von den Freien Wählern überschwänglich bejahte Vorschlag für den Standort „Längenäcker“ nicht zugestimmt haben. Stattdessen haben die Fraktionen CDU, Freie Wähler und Grüne geschlossen für die von 3 professionellen Gutachtern am schlechtesten bewerteteStandortalternative auf dem Gelände des Freibads gestimmt.

Nach Meinung der Initiatoren hat diese Abstimmung den Bürgerwillen erzürnt und bei vielen Mitbürgern nur noch fassungsloses Kopfschütteln hervorgerufen. Damit war das Einberufen eines Bürgerbegehrens als direkte Form von Demokratie die logische Schlussforderung.

Die Initiatoren haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie weder dafür verantwortlich sind, dass kein Feuerwehrhaus gebaut wird, noch dass eine neue Standortsuche wieder von vorne beginnt und sich für Monate, vielleicht sogar Jahre hinzieht. Die Initiatoren unterstützen den Neubau eines neuen Feuerwehrhauses – jedoch an einer besser geeigneten Stelle. Für jedwede Verzögerungen seien diejenigen Ratsmitglieder verantwortlich, die wider der Expertenmeinung für den Standort Freibad gestimmt hatten.

Noch wäre es möglich das berechtigte Anliegen – ein gemeinsames Feuerwehrhaus bis 2025 – zu realisieren. Um diesen anspruchsvollen Zeitplan zu ermöglichen, könnte in einem fraktionsübergreifenden Antrag der Beschluss vom 3. März zurückgenommen werden und man könnte sich auf einen der beiden verbleibenden Standorte einigen. Auf diese Weise spart man 4-5 Monate Zeit ein, weil man erwarten kann, dass der anstehende Bürgerentscheid zu einer Ablehnung des Standorts Freibad führen wird.

Die inhaltlichen Argumente gegen den Standort auf dem Gelände des Freibades sind mehrfach beschrieben worden; hier sollen sie kurz wiederholt werden:

• Der Beschluss das Feuerwehrhaus auf dem Gelände des Freibades zu errichten, verstößt gegen das Leitbild Waldbronn 2025, welches die Erhaltung und zeitgemäße Weiterentwicklung unter anderem mit der Verbesserungder Parkplatzsituation vorsieht. Es werden ca. 80 Parkplätze für PKW und ca. 200 Stellplätze für Fahrräderim Eingangsbereich des Freibades wegfallen.
• Das verschärft die Parkplatzsituation rund um das Freibad, wo nach Vorlage des Ordnungsamtes bereits heute ca. 200 Parkplätze fehlen. Dies führt insgesamt zu einer Gefahrenlage des Durchgangsverkehrs für und durch Besucher des Freibades und parkende Fahrzeuge.
Anmerkung: für die Feuerwehrleute müssen rund 60 Parkplätze vorgehalten werden: ein Stellplatz pro Sitz in den Feuerwehrfahrzeugen!
• Der Beschluss schafft in der Badesaison eine prekäre Gefahrensituation für die ankommenden und abfahrenden Badegästen bei Einsätzen der Feuerwehr, da keine getrennten Wege zur An- und Abfahrt vorgesehen sind. Außerdem werden die Einsatzkräftemassiv bei der Anfahrt zum Feuerwehrhaus und beim Ausrücken zum Einsatzort behindert.
• Durch die Bebauung mit einem Feuerwehrhaus wird die Fläche des Freibades stark reduziert. DerEingangsbereich mit Umkleiden, DLRG Unterkunft, sowie der Kinderbereich muss verlegt werden. Dieserfordert weitere wertvolle Liegefläche und führt zur Fällung von Teilen des alten Baumbestandes. Wenn man bedenkt, dass die wegfallenden Parkplätze an anderer Stelle ersetzt werden müssen – die Freien Wähler sprechen von einem Parkhaus -und dafür fremde Grundstücke erworben werden müssen, fallen die vorgebrachten Argumente bezüglich Verfügbarkeiteigener Grundstücke, zusätzliche Versiegelung und andere ökologische Aspekte wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
• Die Herstellungskosten inklusive Erschließung für das Feuerwehrhaus sind unabhängig vom gewählten Standort ähnlich hoch. Die mit dem Standort assoziierten Kosten für obengenannten Aspekte übertreffen bei weitem die Kosten für den Grunderwerb an den Standorten Fleckenhöhe und Langenäcker. Zumal man in Betracht zieht, die erforderlichen Grundstücke zum Teil durch Geländetausch vereint.
• Es wird immer wieder angeführt, dass die Kosten sowieso anfallen würden, weil Teile des Freibads saniert werden müssen. Dazu sollte aber vermerkt werden, dass dies nur für einen Teil zutrifft. Und ob dies im gleichen Umfang und im selben Zeitraum geschehen muss, darf hinterfragt werden: Es erschwert in jedem Fall die Ausführung und bedeutet zusätzlichen Aufwand.
• Der Gemeinderat signalisiert zwar eine Investition in das Freibad, doch sprechen die Gutachter durch den Neubau des Feuerwehrhauses auf dem Gelände des Freibades auch das Risiko der Schließung des Freibades an. Dies ist auch unsere Befürchtung, denn die Attraktivität des Freibades wird durch die mind. 2–jährige Bauzeit und den erheblichen Platzverlust erheblich gesenkt. Damit würde ein wichtiges Freizeitangebot für Familien mit Kindern und alle „Schwimmer“ wegfallen.
• Der Standort am Freibad bietet keine Erweiterungsmöglichkeiten für einen neuen Bauhof oder Wertstoffhof, die damit an ungeschickten Stellen in Wohnbereichen verbleiben müssten. Damit werden wünschenswerte Synergien nicht ermöglicht. Dies verstößt auch gegen das Leitbild Waldbronn 2025, welches die Zusammenlegung von kommunalen Einrichtungen vorsieht.
• Bedeutet ein Feuerwehrhaus auf der Fleckenhöhe die Erschließung als Gewerbegebiet? Klare Antwort: Nein – auch wenn einige Mitbürger in Waldbronn und selbst im Gemeinderat diesen Zusammenhang wider besseres Wissen gerne herstellen. Das sind zwei Paar Stiefel. Das Gewerbegebiet Fleckenhöhe kommt nicht, solange es im Gemeinderat dafür keine Mehrheit gibt, auch wenn dort bereits ein Feuerwehrhaus steht.
• Die Gutachter haben den Standort Freibad in vielen Punkten als kritisch bewertet, zumal andere, besser geeignete Standorte in Waldbronn zur Verfügung stehen.Dies drückt sich objektiv in der riesigen Differenz der erreichten Punktezahl für verschiedenen Standorte aus:Fleckenhöhe 95 von 100 möglichen Punkten, Freibad 61 Punkte.  
• Viele Bürger haben sich so geäußert, dass sie ihre Unterschrift zum Bürgerbegehren gegeben haben, weil ihnen die Art und Weise, wie der Beschluss am 3.3.201 zustande gekommen ist, massiv missfallen hat. Einen Vorschlag, der nicht nur mehrheitsfähig, sondern auch im Sinne der Gutachten war, nach nur drei Wochen wieder zu „kassieren“, ist für viele unverständlich und sorgt für politische Verdrossenheit und allgemein zu Distanz zu politischen Entscheidungen.

 

Text: Hubert Kuderer

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