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Verabschiedung des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt „Mehrgenerationenhaus“

2020, Artikel im Amtsblatt

Admina 22. November 2020

Durch einem umfangreichen Prozess der Bürgerbeteiligung und einer Klausurtagung des Gemeinderates im Juli 2020 wurden die Eckpunkte für das Projekt „Mehrgenerationenhaus Rück II“ festgelegt. Dabei wurden wir von der Rüdiger Kunst – Kommunalkonzept GmbH beraten und begleitet. In der GR-Sitzung am 18. Nov. 2020 wurde nun der Ausschreibungstext und die Bewertungskriterien für die europaweite Ausschreibung zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Zunächst haben wir beklagt, dass nicht verschiedene Investorenmodelle oder Finanzierungsformen für das Gesamtprojekt in Erwägung gezogen und durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen verglichen wurden.  Das vorgeschlagene Investorenmodell sieht vor, dass ein Investor das Grundstück erwirbt, darauf den Kindergarten mit Wohnbereich und Gemeinschaftsräumen auf eigene Rechnung erstellt und dann zur Nutzung an die Gemeinde bzw. an die Mietinteressenten vermietet. Das hört sich auf den ersten Blick verlockend an:

  • Wir erhalten Einnahmen aus dem Verkauf des Grundstücks und wir müssen keinen Kredit aufnehmen. Damit ersparen wir unseren Kindern eine hohe Verschuldungsquote.
  • Die Crux liegt aber darin, dass die Gemeinde über sehr lange Zeit hohe Beträge für die Miete bezahlen muss und sich in eine Abhängigkeit begibt. Man muss kein Finanzexperte sein, um zu erkennen, dass die Beträge für die Miete weit über die Finanzierungskosten für einen eigenen Kindergartenneubau hinausgehen werden.
  • Somit fragt man sich schon im Blick auf die Belastung in der Zukunft, welches der günstigste und nachhaltigste Weg ist, den wir gehen sollten.

Dann fiel uns in der Bewertungsmatrix auf, dass sich die Gewichtung für die Angebotskriterien (Kaufpreis, Mietpreise für Kindergarten- und Wohnbereich, Nutzungskonzept und städtebauliche Bewertung) sehr nachteilig für den Kindergarten ausgewirkt hätten. Diesen Punkt konnten wir bereits vor der Sitzung mit der Unterstützung aller Fraktionen klären.

Zum anderen haben wir gefordert, dass im Ausschreibungstext eine Regelung über die Berücksichtigung von öffentlichen Förderprogrammen aufgenommen wird.

Das Ausschreibungsverfahren ist mehrstufig angelegt. In der ersten Stufe werden die Bewerber nach ihrem Leistungsvermögen für ein solch umfangreiches Projekt bewertet. Die aussichtsreichsten Bewerber werden aufgefordert ein Angebot mit entsprechender Entwurfsplanung nach dem Leistungsverzeichnis abzugeben, sowie ein aussagefähiges Nutzungskonzept vorzulegen. Ein Gremium bestehend aus Verwaltung, Vertretern der Bürgerschaft und der Fraktionen des Gemeinderates sowie Mitgliedern des mobilen Gestaltungsbeirates wird die eingehenden Angebote prüfen und bewerten.

Mit den in die engere Wahl gekommenen Anbietern können bei diesem Verfahren in einem dafür vorgesehenen Schritt Verhandlungen über weitere Details geführt werden, die dann in ein finales Angebot eingearbeitet werden können. Somit bietet das Verfahren genügend Flexibilität, um gegebenenfalls andere Finanzierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Es bietet ebenfalls Freiräume für Gestaltung und Konzepte, die interessierte Investoren nicht unnötig einengen. Hoffen wir darauf, dass gute und zukunftsweisende Ideen verwirklicht werden können.

Text: Hubert Kuderer

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Aus der Sitzung vom 2. Dezember 2020

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