Am Samstag, 09.Nov. hat sich der Gemeinderat in einer ganztägigen öffentlichen Sitzung mit dem Entwurf des Haushaltes 2020 intensiv beschäftigt. Die Vorgehensweise war für den Gemeinderat neu, denn erstmals für das kommende Haushaltsjahr muss der Haushalt nach dem neuen Haushaltrecht erstellt werden. In neuen Haushaltsrecht wird der Haushalt in der bei einigen Kommunen und in der Wirtschaft längst eingeführten Form der Doppik dargestellt. Diese Form löst nun endgültig die bis 2019 verwendete Form der Kameralistik ab.
Während es sich bei der Kameralistik um eine reine Finanzrechnung handelt, liefert die Doppik eine vollständige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage. Damit liefert dieses System eine bessere Aussagekraft des Rechnungswesens aufgrund der Ausweisung des kompletten Ressourcenverbrauchs. Bisher war das Geldvermögen die Grundlage für die Planung der Haushaltsausgaben. Bei der ressourcenorientierten Haushaltswirtschaft werden zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen auch der nicht zahlungswirksame Vermögensverzehr dokumentiert.
Investitionen bekommen dadurch eine völlig neue Sichtweise. Im neuen Haushaltsrecht müssen die Abschreibungen nun erwirtschaftet werden und liefern bessere Informationen über die Konsequenzen der Investitionen. In der Finanzrechnung geht es bei der Doppik um die Frage, werden die Zahlungsmittel reichen und in der Ergebnisrechnung geht es darum, ob man einen Gewinn oder Verlust erzielt. Es wird deutlicher aufgezeigt, ob man sich gewisse Investitionen leisten kann und wie vermögend die Gemeinde dasteht. Auf die Besonderheit ein neues System bei der diesjährigen Haushaltsberatung anzuwenden, konnten wir uns vorbereiten und haben in etlichen Vorberatungen in den Ausschüssen bereits einige Teilaspekte vorwegnehmen können.
Der finanzielle Spielraum für die Gestaltung des Haushaltes ist aufgrund einiger Prognosen enger geworden. Die Schlüsselzuweisungen fallen um nahezu 2,0 Millionen Euro geringer aus und rund 3,6 Millionen Euro weniger sind es bei der Gewerbesteuer. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass die Finanzbehörden in den vergangenen Jahren den Unternehmen teilweise zu hohe Vorauszahlungen auferlegt hatten und nun Rückerstattungen fällig werden. Ärgerlich ist dabei, dass die Rückerstattungen mit einem sehr hohen Zinssatz versehen sind. Dies macht in den Prognosen den Betrag von ca. 0,8 Millionen Euro aus. Hinzu kommen bei geringeren Einnahmen erhöhte Umlagezahlungen, weil in 2018 als Bemessungsgrundlage die Gewerbesteuern sehr hoch waren. Im neuen Haushaltssystem kann darauf besser mit wirksamen Rückstellungen begegnet werden. Der Haushalt wird am 18. Dez. 2019 verabschiedet werden.
Text: Hubert Kuderer, Fraktionsvorsitzender